Kombinationspflege-Rechner (§ 38 SGB XI)
Nutzen Sie einen Pflegedienst und pflegen gleichzeitig selbst? Berechnen Sie hier Ihr restliches Pflegegeld.
Wie wird gerechnet? (Einfach erklärt)
Je mehr Geld der Pflegedienst verbraucht, desto weniger Pflegegeld wird auf Ihr Konto überwiesen. Wenn der Pflegedienst z.B. genau 60% seines Budgets ausschöpft, zahlt Ihnen die Pflegekasse die restlichen 40% als Pflegegeld aus.
60%
0% (Nur Angehörige)50% (Halbe-Halbe)100% (Vollständig Pflegedienst)
Wert der Sachleistungen (Pflegedienst)859,20 €(60% von max. 1432€)
Ihr verbleibendes Pflegegeld (Konto-Überweisung)229,20 €(40% von max. 573€)
Gesamtwert der monatlichen Hilfen durch die Kombination:
1.088,40 €